Qualitäts- und Akzeptanzanforderungen:
1. Der Verkäufer produziert und prüft die Geräte gemäß den einschlägigen technischen Standards und von beiden Parteien vereinbarten Qualitätsabnahmestandards.
2. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Waren brandneu und unbenutzt sind, mit den am besten geeigneten Materialien und Produktionsverfahren hergestellt wurden und in allen Aspekten den im Vertrag festgelegten Qualitäts-, Spezifikations- und Leistungsanforderungen entsprechen. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte ordnungsgemäß installiert und betrieben wurden.
3. Die Abnahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein. Nach Abschluss der Inbetriebnahme, des normalen Betriebs der Produktionslinie und der Qualifizierung der Produkte unterzeichnen beide Parteien gemeinsam das Geräteüberprüfungsprotokoll.
1. Der Verkäufer stellt dem Käufer einen Installationsplan der kompletten Ausrüstung zur Verfügung; und entsprechend den Anforderungen des Käufers technisches Personal zum Standort des Käufers zu entsenden, um die Installation, Inbetriebnahme der Ausrüstung und Schulung der Bediener anzuleiten und zu unterstützen, bis die Bediener des Käufers selbstständig qualifizierte Produkte herstellen können.
2. Nach der Installation und wenn ein Probebetrieb möglich ist, führt der Lieferant bei Bedarf eine Vor-Ort-Schulung für die Gerätebediener durch.
3. Der Käufer bereitet die Installation der Ausrüstung gemäß den vom Lieferanten bereitgestellten Fundamentinstallationszeichnungen, der detaillierten Liste der vom Benutzer zu erstellenden Hilfseinrichtungen und dem Materialeinkaufsleitfaden vor. Der Käufer hat aktiv mit dem Servicepersonal des Lieferanten zusammenzuarbeiten. Wasser-, Strom- und Gasleitungen werden gemäß den tatsächlichen Anforderungen während der Installation an den vorgesehenen Stellen verlegt und alle Materialien für die Produktion werden vorbereitet. Sollten die Voraussetzungen für den Probebetrieb nicht erfüllt sein, erfolgt die Rückkehr des Probebetriebspersonals des Lieferanten.
4. Das Servicepersonal des Lieferanten muss das Werk innerhalb von 2 bis 5 Tagen nach Erhalt der Erstinstallations- oder Testbetriebsbenachrichtigung des Käufers verlassen (beschränkt auf inländische Kunden im Umkreis von 900 Kilometern; besondere Umstände wie Kunden im Ausland werden gesondert besprochen).
5. Der Lieferant ist verpflichtet, die vom Käufer geforderte Vertragslieferfrist einzuhalten. Die Betriebsrichtung des Geräts und die Farbe der Außenlackierung können entsprechend den Anforderungen des Käufers angepasst werden.
6. Für nachträgliche Wartung oder Ersatzteile fallen lediglich Kosten an. Der Lieferant stellt dem Käufer umfassende technische Dienstleistungen für den Produktionsprozess zur Verfügung.
7. Während der Installation und Inbetriebnahme der Ausrüstung gehen alle Kosten im Zusammenhang mit Erdarbeiten, Holzarbeiten, Bauarbeiten und dem Heben mechanischer Ausrüstung zu Lasten des Käufers.
8. Unter normalen Umständen dauert die Inbetriebnahme 7-8 Tage (ohne Reisezeit; bei Kunden aus dem Ausland ist der Käufer für den Hin- und Rückflug und die Löhne des Inbetriebnahmepersonals verantwortlich). Für die Unterbringung, Verpflegung und Sicherheit des Inbetriebnahmepersonals ist der Käufer verantwortlich.
★ Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbestimmungen.